„Wir müssen beim Waldumbau schneller vorankommen“

Interview

Landesumweltminister Axel Vogel über die ökologischen Funktionen des Waldes, die anstehende Forstreform in Brandenburg und die Frage, warum er für mehr Jagd eintritt

Minister Axel Vogel

Jana Mittag im Interview mit dem Brandenburger Landesumweltminister Axel Vogel:

Herr Minister Vogel, wie geht es dem Wald in Brandenburg nach diesem erneut sehr trockenen Sommer im Jahr 2022?

Die Wälder sind nach wie vor durch die Trockenjahre seit 2018 gestresst und geschädigt. Die Böden sind – trotz der letzten Niederschläge im September – in den tieferen Schichten ausgetrocknet. Wir bräuchten also nach wie vor mehrmonatige erhöhte Niederschläge, um dieses Defizit auszugleichen. In diesem Jahr haben zudem Brände in den Landkreisen Elbe-Elster und Potsdam-Mittelmark große Waldflächen zerstört. Hohe Temperaturen und ausbleibende Niederschläge haben dafür gesorgt, dass schon der kleinste Funken zum Flächenbrand führte. Hier muss unbedingt an die Vorsicht der Menschen appelliert werden, denn ein großer Teil der Brände ist, soweit nicht gar mutwillig gelegt, auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.

Laut dem Waldgesetz muss ein abgebrannter Wald innerhalb von drei Jahren wieder ersetzt werden. Mit welchen Hilfen unterstützt das Land Brandenburg die Waldbesitzer*innen dabei?

Ob eine Brandfläche aktiv wieder aufgeforstet wird, ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Sache des Eigentümers. Er ist in seiner Entscheidung frei, ob er Waldbrandflächen aufforstet oder einer natürlichen Sukzession überlässt. Das Waldgesetz sieht eine Frist von 36 Monaten für die Wiederbewaldung vor, wenn die Fläche größer als 0,5 Hektar ist. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Ob Waldbrandflächen aufgeforstet werden oder einer natürlichen Sukzession überlassen werden, hängt von vielen Faktoren ab, wie der Größe der Fläche, der Wildsituation vor Ort oder der Verfügbarkeit von Pflanzen und Saatgut. Insbesondere Waldbrandflächen, die sehr groß sind, werden aufgrund der Kosten oft einer natürlichen Sukzession überlassen und dann durch Pflanzung oder Saat ergänzt. Wenn die Wildbestände angepasst sind, können aber auch kleinere Flächen der natürlichen Wiederbewaldung überlassen werden. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg erarbeitet gerade eine Empfehlung zur Wiederbewaldung für Waldbrandflächen. Diese ist dann für die Bewirtschaftung des Landeswaldes verbindlich und für den Privat- und Kommunalwald Grundlage für die Beratung durch die Revierförster*innen. Nach Waldbränden unterstützt Brandenburg die Waldbesitzenden bei der Beseitigung der Schäden, den Planungen und Vorbereitungen zur Wiederaufforstung, der Saat oder Anpflanzung sowie beim vorbeugenden Waldbrandschutz – zum Beispiel durch das Anlegen von Waldwegen und Löschwasserbrunnen – und, wenn der Waldbesitzer oder die Waldbesitzerin kein Jagdausübungsrecht hat, auch beim Schutz gegen Wildverbiss.

Ein Umbau unserer Wälder weg von der Kiefermonokultur hin zu Mischwäldern ist nicht nur im Sinne von Waldbrandprävention wichtig. Wie kann der Waldumbau in Brandenburg gelingen? Was braucht es dafür?

In Brandenburg gehören fast zwei Drittel der Waldfläche privaten Eigentümer*innen. Ein Problem ist dabei häufig, die Eigentümer*innen zu kontaktieren und den Waldumbau hier zu forcieren. Viele sind gar nicht zu erreichen, andere haben den Bezug zu ihren Flächen verloren und damit auch das Interesse daran. Ein anderes Problem ist der hohe Wildverbiss bei der Naturverjüngung. Zu hohe Wildbestände verhindern, dass junge Bäume groß werden können. Deshalb braucht es ein effektives Jagdregime und ein effizienteres Jagdgesetz in Brandenburg, um die Wildbestände anzupassen. Daran arbeiten wir gerade. Und, wie man in diesem Jahr erneut sieht, natürlich schreitet die Erderwärmung immer schneller voran. Das heißt, der Waldumbau muss schneller vorankommen. Der Waldumbau ist keine Mehrgenerationenaufgabe mehr, er muss viel schneller und flächendeckend erfolgen, das ist bei einer Fläche von 600.000 Hektar umbaubedürftigen Waldes nicht so einfach.

Wie hängt der Zustand des Waldes mit der Klima- und damit verbunden der Wasserkrise zusammen? Wie werden diese Zusammenhänge beim Waldschutz und Waldumbau in Brandenburg strategisch und konzeptionell zusammengedacht?

Wälder sind natürliche Wasserspeicher, CO2-Senken und Sauerstoffspender. Sie haben zudem eine natürliche Kühlungsfunktion in der Landschaft und sind Lebensraum für viele Arten, sind Erholungs- und nicht zuletzt Wirtschaftsraum. Die Klimakrise wirkt sich auf all diese Funktionen aus. So werden beispielsweise in den letzten Jahren vor allem geschädigte Bäume entnommen und deren Holz vermarktet. Wenn Wälder aufgrund der Erderwärmung geschädigt werden oder gar verlorengehen, auch durch Brände, können sie auch die anderen Funktionen nicht mehr erfüllen. Im Brandenburger Klimaplan, der derzeit erarbeitet wird, haben die Wälder, neben den Mooren, die wichtige Senkenfunktion. Das heißt, dass sie dabei mithelfen, durch CO2-Bindung die Treibhausgasemissionen zu mindern und so die Klimaneutralität für Brandenburg zu erreichen. Sie spielen zudem eine wichtige Rolle für den Wasserhaushalt. Kiefernmonokulturen sind dabei deutlich weniger bis überhaupt nicht geeignet, um das Wasser längerfristig in der Landschaft zu halten, da sie das ganze Jahr über Wasser aus dem Boden ziehen und die Grundwasseranreicherung reduzieren. Wir brauchen das Ökosystem Wald daher aus vielerlei Gründen und es braucht mehr Anstrengungen, um die Wälder zu erhalten und zu schützen.

Welche Änderungen im Waldgesetz sollten auf den Weg gebracht werden? Welche Herausforderungen gibt es dabei?

Derzeit sind wir in der Abstimmung für das Jagdgesetz, das ist der erste Schritt, um deutliche Verbesserungen für den Brandenburger Wald zu erreichen. Zum Waldgesetz: Eine Schwierigkeit für den Waldschutz sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse. So lassen sich Maßnahmen in einigen Fällen nicht oder nur schwer umsetzen, da die Waldbesitzer*innen schlecht oder sogar gar nicht zu erreichen sind. Sind diese beispielsweise nicht zu erreichen, können erforderliche Waldwege für Löschfahrzeuge oder Waldbrandschutzstreifen nicht angelegt werden. In einem neuen Waldgesetz wollen wir unter anderem dieses Problem angehen. 

Von den 1,1 Millionen Hektar Brandenburger Wald gehören 61 Prozent etwa 100.000 Waldbesitzer*innen. Etwa 38 Prozent des Privatwaldes entfallen auf Eigentümer*innen, die weniger als 20 Hektar bewirtschaften. Welche Herausforderungen entstehen dadurch und wie können private Waldbesitzer*innen in den Waldumbau und die Präventionsmaßnahmen gegen Waldbrände einbezogen werden?

In Brandenburg gibt es etwa 100.000 Waldbesitzende. Davon haben rund 90.000 weniger als zehn Hektar. Der Durchschnitt liegt bei sechs Hektar pro Eigentümer*in. Eine effektive Bewirtschaftung und damit der Waldumbau ist nur möglich, wenn sich nicht selbst wirtschaftende einzelne Waldbesitzende zum Beispiel in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen. Es gibt sehr engagierte Waldbesitzer*innen, die ihren Wald aktiv bewirtschaften oder durch Forstbetriebsgemeinschaften bewirtschaften lassen. Viele andere Waldbesitzende kennen aber ihren Wald gar nicht, wohnen weit weg oder zeigen kein Interesse. Hier ist es die Aufgabe der Förster*innen, durch Beratung, Schulungsangebote und Anleitung Unterstützung zu geben.

Wie können die wirtschaftliche Waldnutzung und der Waldschutz in Zukunft besser austariert werden?

Auch für die holzverarbeitende Wirtschaft ist ein gesunder und vielfältiger Wald von hohem Interesse. Mit 1,1 Millionen Hektar Wald und einem jährlichen Holzeinschlag von etwa 3,8 Millionen Festmetern gehört der Brandenburger Wald zu den großen Holzlieferanten in der Bundesrepublik. Kiefernholz dominiert den Holzeinschlag – es macht durchschnittlich 75 Prozent der jährlichen Einschlagsmenge aus. Der Holzmarkt ist ein internationaler Markt, der von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Klimakrise führt zu vermehrten Extremwetterereignissen wie Dürren und Stürmen, die ideale Bedingungen für Insekten- und Pilzbefall schaffen. Große Schadholzmengen dominieren in zeitlich und regional unterschiedlichem Maß den Markt. Der dringend notwendige Waldumbau wird langfristig so zu einem deutlich höheren Laubholzanteil führen. Für viele Baumarten, die beim Waldumbau zum Einsatz kommen, existieren bereits Absatzmöglichkeiten. Diese Laubholzarten müssen zukünftig für eine hochwertige stoffliche Verwendung genutzt werden. Ganz aktuell hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine große wirtschaftspolitische Auswirkungen – zum Beispiel, dass Handelsbeziehungen abreißen und die Preise steigen. Die aktuellen Energiepreise und die befürchtete Energiekrise führen allerdings zu einer starken Nachfrage nach Energieholzprodukten. Wichtiger wäre aus unserer Sicht aber eine Verwertung als Bau- oder Werkstoffholz.

Waldbesitzer*innen erhalten Hilfestellung in Form von Waldbaurichtlinien. Für die Hauptbaumarten Kiefer, Buche und Eiche sowie für die Gestaltung von Waldrändern liegen diese Richtlinien bereits vor. Was beinhalten die Richtlinien? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?

Waldbaurichtlinien sind Empfehlungen für die privaten und kommunalen Waldbesitzenden. Sie bilden auch die inhaltliche Grundlage für die forstlichen Förderrichtlinien. Im Landeswald sind die Waldbaurichtlinien verbindlich anzuwenden, damit die gesetzlich festgeschriebene Vorbildfunktion des Landeswaldes erfüllt wird. Wichtig sind aber nicht die aufgeschriebenen Richtlinien, sondern die Umsetzung durch die Waldbesitzenden. Hier haben wir noch Defizite bei der Beratung. Bereits 2019 hat Brandenburg eine sogenannte Beratungsoffensive gestartet, um möglichst viele Waldbesitzende zu erreichen. Diese Beratungsoffensive werden wir fortführen und mit vielen weiteren Bausteinen, wie zum Beispiel der Waldbauernschule und der verbesserten Personalausstattung am Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde, untersetzen.

Für die Wälder Brandenburgs wurden zudem Bestandeszieltypen ausgewiesen, die bei der richtigen Baumartenwahl helfen sollen und die bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Waldumbau berücksichtigt werden müssen. Finden zunehmende Trockenheit und weitere Einflüsse des Klimawandels schon Berücksichtigung bei den Empfehlungen?

Die bisherigen Bestandeszieltypen sind leider sehr statisch. Das wurde bereits vor einiger Zeit von den Forstwissenschaftler*innen erkannt. Wir stellen das System der Bestandeszieltypen zurzeit auf sogenannte Waldentwicklungstypen, abgekürzt WET, um. Ein erster Schritt – die Baumartenmischungstabelle – wurde bereits erarbeitet und veröffentlicht. Sie ist die Grundlage für die Inhalte der aktualisierten forstlichen Förderung. Für einen klimastabilen Wald braucht es eine vielfältige Mischung mit Baum- und Straucharten. Dafür hat das Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde die Empfehlungen für entsprechende Baumarten veröffentlicht. Das Ziel ist dabei nicht nur, den Wald klimastabil zu machen, sondern auch die Biodiversität im Wald zu erhöhen. Die Empfehlungen berücksichtigen die Erderwärmung und die zunehmende Trockenheit und richten sich besonders an Privatwaldbesitzer*innen. Die Baumartenmischungstabellen bilden in den Regionen Brandenburgs mit unterschiedlichen klimatischen Gegebenheiten die jeweiligen Möglichkeiten für einen zukunftsfesten Waldbau ab und geben Waldbesitzenden Hilfestellung, um bei der Waldverjüngung die richtige Baumartenwahl auf der konkreten Fläche treffen zu können und sich dabei der breiten Baum- und Strauchartenpalette zu bedienen. Sie ist außerdem Grundlage bei der Beratung von Waldbesitzenden durch den Landesbetrieb Forst und die Förderung.

Mit welchen konkreten Maßnahmen trägt die Forstreform zu einer Förderung des Waldschutzes und Waldumbaus bei?

Um die gewaltigen Aufgaben, die vor uns stehen, zu lösen, brauchen wir eine zukunftsorientierte Struktur der Landesforstverwaltung. Nur so gelingt es uns, den dringend notwendigen Waldumbau voranzubringen und der sich zuspitzenden Klimakrise mit all ihren Auswirkungen auf die Wälder etwas entgegenzustellen. Dafür braucht es ausgezeichnete Ausbildung, ein attraktives Arbeitsumfeld und gute Aufstiegschancen für die Mitarbeitenden. Die Neustrukturierung schafft diese Grundlage und sorgt dafür, dass der Landesbetrieb Forst künftig sowohl ein attraktiver Arbeitgeber ist als auch den hohen Ansprüchen der Gesellschaft an eine Forstverwaltung gerecht wird. Dazu stärken wir die Position der Revierförster*innen, die als wichtige Ansprechpartner*innen vor Ort und in der Fläche fungieren – sowohl für Bürger*innen wie auch für Waldbesitzende. Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde wird zudem personell gestärkt. Besonders die Aufgaben der Klimaanpassungsforschung an Baumarten und der Wissenstransfer für Waldbesitzer*innen werden verbessert. Das beinhaltet unter anderem die Bewertung von Ökosystemleistungen, die Bewahrung der Klimaschutz- und Kohlenstoffsenkenfunktion von Wäldern, Böden und Mooren, die nachhaltige Stärkung der Ressource Holz, betriebswirtschaftliche Bewertung waldbaulicher Konzepte und die Entwicklung der Ökosystemleistungen.

Welche Rolle spielt Wildverbiss bei Jungbäumen und wie können Änderungen im Jagdgesetz hier helfen?

Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Anteil an Wildverbiss. Das bedeutet, dass junge Bäume oft gar nicht die Möglichkeit haben, groß zu werden. Für die Naturverjüngung wie auch bei aktiver Aufforstung nach Waldbränden oder beim aktiven Waldumbau durch Saat oder Pflanzung ist das ein großes Problem. Wir haben in Brandenburg trotz sehr gering rückläufiger Zahlen in den letzten Jahren seit vielen Jahrzehnten deutlich zu hohe Wildbestände. Diesem Umstand kann man nicht mehr mit Einzäunungen von Flächen entgegenwirken. Hier brauchen wir schlicht mehr Jagd.

Warum ist die Novellierung der Jagdgesetzgebung so umstritten? Welche Interessen stehen sich hier gegenüber?

Was wir in dem Prozess feststellen konnten, war, dass es sowohl ein strittiges Thema in der Koalition ist als auch, dass die Verbändelandschaft sehr gespalten ist. So halten viele Verbände eine Stärkung der Jagd für dringend nötig, um den Wald in Brandenburg dauerhaft zu erhalten – darunter nicht nur Naturschutzverbände, sondern zum Beispiel auch der Waldbauernverband und der ökologische Jagdverein. Die Verbände wissen, dass es dringend Verbesserungen bedarf. Andere Verbände lehnen Änderungen ab – unter anderem der Landesjagdverband, der sich häufig sehr lautstark dazu zu Wort meldet und dabei leider regelmäßig in der Wortwahl über die Stränge schlägt, was ich sehr bedauere. Bemerkenswert ist, dass der Landesjagdverband im Beteiligungsprozess im Landesjagdbeirat keine Stellungnahme abgegeben hat. Jagd darf unseres Erachtens nach aber nicht ein Privileg für wenige sein. Es ist wichtig, die Jagd für viele vor Ort zu ermöglichen und nicht auf wenige Pächter*innen zu reduzieren. 

Wie wird es 2050 um den Wald in Brandenburg stehen? Welche Vision haben Sie?

Der Waldumbau, und das sollten alle erkennen, muss flächendeckend und möglichst schnell erfolgen. Es gibt dafür ja schon genügend gute Beispiele im Privatwald und im Landeswald. Auch einzelne Kommunalwälder sind flächig mit vielen Laubbäumen verjüngt. Es geht also, wenn es denn gewollt ist. Dafür bedarf es aber neben der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch des aktiven Tuns der Waldbesitzenden. Das geht nicht von heute auf morgen. Insofern kann ich leider nicht davon ausgehen, dass der Brandenburger Wald in 30 Jahren in einem Top-Zustand sein wird. Aber ich hoffe natürlich, dass wir schneller vorankommen und die in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen und unsere Vorhaben bis dahin gegriffen haben und deutliche Verbesserungen sichtbar sein werden. Auch hoffe ich sehr, dass die Wildbestände bis dahin angepasst sein werden. Man muss aber dazu sagen, dass es nicht alleine beim Waldumbau bleiben kann. Das ist ja vor allem eine Anpassung an die Klimaveränderung. Genauso nötig ist mehr Einsatz für den Klimaschutz, um den Auswirkungen der Klimakrise auf die Wälder etwas entgegenzusetzen. Deshalb wollen wir als Land Brandenburg bis spätestens 2045 klimaneutral werden.

Welche Schritte müssen hierfür in den kommenden Jahren getan werden?

Wir müssen beim Waldumbau schneller vorankommen und auch die Privatwaldbesitzer dafür mit im Boot haben. Wir brauchen angepasste Wildbestände, um Naturverjüngung zu ermöglichen. Und wir brauchen eine funktionierende Forstverwaltung und ein gutes Waldschutzsystem. Außerdem müssen wir die ökologischen Leistungen des Waldes und die Aufwendungen dafür stärker honorieren. Den ersten Schritt, die Forstreform, haben wir unternommen. Wir haben auch ein gutes Waldbrandwarnsystem, aber noch keinen umfassenden Waldschutz. Hierzu wollen wir als nächsten Schritt das Waldgesetz ändern und das Jagdgesetz novellieren.

 

Dieser Artikel ist ein Beitrag aus dem Dossier Die Zukunft des Waldes in Brandenburg.